Einen gegebenenfalls unumgänglichen Antrag auf Befreiung Ihres Kindes vom Unterricht müssen Sie schriftlich und möglichst frühzeitig ebenfalls über das oben genannte Elternportal bei der Schulleitung zur Genehmigung einreichen. Befreiungen vom Unterricht können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Bei der Beantragung einer solchen Befreiung müssen Sie auch versichern, dass an diesem Tag kein angekündigter Leistungsnachweis stattfindet. Ansonsten wird der Antrag nicht genehmigt.
Auch für die Teilnehmer der Ganztagesschule gilt: Wenn Ihr Kind in einem begründeten Ausnahmefall einmal vor 15.30 Uhr nach Hause gehen oder abgeholt werden soll, gehen Sie bitte in gleicher Weise vor.
Herzog-Christian-August-Gymnasium
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